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AGB & Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß § 864a ABGB sowie Widerrufsbelehrung gemäß § 5c VersVG und § 11 FAGG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der BRAVEX Versicherungsagentur e.U. (im Folgenden „BRAVEX" oder „die Agentur") gegenüber ihren Kunden.

Wichtiger Hinweis zur Eigenschaft als Versicherungsagent: BRAVEX ist als Versicherungsagent gemäß § 137 GewO tätig und handelt im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Versicherungsunternehmen (Versicherer), mit denen eine Agenturvereinbarung besteht. BRAVEX ist kein Versicherungsmakler. Im Unterschied zum Makler, der die Interessen des Kunden gegenüber dem Versicherer vertritt, handelt der Versicherungsagent als Vertreter des oder der Versicherungsunternehmen. Auf diese unterschiedliche Interessenlage wird ausdrücklich hingewiesen.

Diese AGB gelten ergänzend zu den Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen. Im Widerspruchsfall gehen die gesetzlichen Bestimmungen vor.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird von BRAVEX ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

2. Leistungsumfang

BRAVEX erbringt im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsagent insbesondere folgende Leistungen:

  • Beratung: Analyse des Versicherungsbedarfs des Kunden auf Basis seiner geäußerten Wünsche und Bedürfnisse sowie seiner finanziellen Verhältnisse.
  • Vermittlung: Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherungsunternehmen, für die BRAVEX als Agent tätig ist (gebundene Tätigkeit gemäß GewO).
  • Verwaltung: Unterstützung bei der laufenden Verwaltung bestehender Versicherungsverträge, insbesondere bei Vertragsänderungen und Verlängerungen.
  • Schadenunterstützung: Unterstützung und Begleitung bei der Meldung und Abwicklung von Versicherungsschäden, soweit dies im Rahmen der Agenturtätigkeit möglich ist.

Hinweis auf gebundene Tätigkeit: Als gebundener Versicherungsagent gemäß § 137 GewO 1994 ist BRAVEX an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden. BRAVEX vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherungsunternehmen. Eine umfassende Marktrecherche über alle am Markt verfügbaren Produkte wird nicht durchgeführt. Dem Kunden steht es frei, unabhängige Beratung durch einen Versicherungsmakler einzuholen.

Die Leistungen von BRAVEX erstrecken sich nicht auf Rechts- oder Steuerberatung. Für spezifische rechtliche oder steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen wird die Konsultation eines Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters empfohlen.

3. Pflichten des Versicherungsagenten

BRAVEX erfüllt als Versicherungsagent die folgenden gesetzlichen Pflichten:

3.1 Informations- und Beratungspflicht (§ 137f GewO — IDD-Umsetzung)

  • BRAVEX ermittelt vor Abschluss eines Versicherungsvertrags die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden und gibt eine auf dieser Grundlage abgestimmte Empfehlung ab.
  • Der Kunde wird über die relevanten Eigenschaften des empfohlenen Versicherungsprodukts informiert (inkl. wesentlicher Ausschlüsse und Selbstbehalte).
  • BRAVEX informiert den Kunden vor Vertragsschluss über seine Eigenschaft als Versicherungsagent und die Versicherungsunternehmen, für die er tätig ist.
  • Im Fernabsatz (z. B. bei telefonischer oder digitaler Beratung) werden die Informationspflichten gemäß FAGG und FernFinG erfüllt.

3.2 Offenlegungspflicht

BRAVEX legt gegenüber dem Kunden offen, für welche Versicherungsunternehmen die Agentur tätig ist. Diese Information wird dem Kunden auf Anfrage jederzeit mitgeteilt. Die Vergütung (Provision) wird ausschließlich von den jeweiligen Versicherungsunternehmen geleistet.

3.3 Dokumentationspflicht

BRAVEX dokumentiert die Grundlage der Beratung (Beratungsprotokoll) gemäß § 137g GewO. Der Kunde erhält auf Verlangen eine Kopie des Beratungsprotokolls. Die Dokumentation wird für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.

3.4 Weiterbildungspflicht

BRAVEX und ihre Mitarbeiter erfüllen die gesetzliche Pflicht zur beruflichen Weiterbildung gemäß § 137h GewO (15 Stunden pro Jahr gemäß IDD-Vorgaben).

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Für eine ordnungsgemäße Beratung und Vermittlung ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • Wahrheitsgemäße Angaben: Alle für den Versicherungsvertrag relevanten Fragen und Umstände wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich mitzuteilen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
  • Mitteilung von Änderungen: Änderungen der für den Versicherungsvertrag relevanten Umstände (z. B. Adressänderung, gefahrerhöhende Umstände) unverzüglich mitzuteilen.
  • Prüfung der Unterlagen: Die vom Versicherungsunternehmen übermittelten Versicherungsunterlagen (insbesondere Polizze, Versicherungsschein) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Unrichtigkeiten umgehend zu melden.
  • Prämienzahlung: Versicherungsprämien fristgerecht an das Versicherungsunternehmen zu entrichten. BRAVEX ist als Agent nicht Gläubiger der Versicherungsprämie.

BRAVEX übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstehen.

5. Vergütung

Transparenzhinweis zur Vergütung: BRAVEX erhält ihre Vergütung (Provision) ausschließlich von den Versicherungsunternehmen, für die sie als Agent tätig ist. Für den Kunden entstehen durch die Beratungs- und Vermittlungsleistung von BRAVEX keine zusätzlichen Kosten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Höhe der Provision ist in der Versicherungsprämie bereits enthalten und wird vom Versicherungsunternehmen getragen. Auf Anfrage des Kunden wird BRAVEX über die Art und Höhe der Vergütung informieren (§ 137i GewO).

Sofern im Einzelfall gesonderte Dienstleistungen vereinbart werden, die über die übliche Agententätigkeit hinausgehen, wird hierfür eine separate schriftliche Honorarvereinbarung getroffen.

6. Haftung

6.1 Haftungsrahmen

BRAVEX haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Beratung oder Vermittlung entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemäß § 137c GewO.

6.2 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

BRAVEX unterhält gemäß § 137c GewO eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe (derzeit EUR 1.300.380,– pro Schadensfall und EUR 1.924.560,– für alle Schadensfälle eines Jahres gemäß EU-IDD-Vorgaben). Informationen zum Versicherer werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

6.3 Haftungsausschlüsse

BRAVEX haftet nicht für:

  • Entscheidungen des Versicherungsunternehmens über die Annahme oder Ablehnung eines Versicherungsantrags.
  • Leistungsentscheidungen des Versicherungsunternehmens im Schadenfall.
  • Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden entstehen.
  • Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse.
  • Indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.4 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber BRAVEX verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB (§ 1489 ABGB: drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, maximal 30 Jahre).

7. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Versicherungsvermittlung erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften für die Versicherungswirtschaft.

Im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen verarbeitet BRAVEX personenbezogene Daten des Kunden (inkl. ggf. besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten bei Lebens- und Krankenversicherungen) zum Zweck der Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Die Daten werden an die jeweiligen Versicherungsunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Versicherungsvertrags erforderlich ist.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

8. Verschwiegenheitspflicht

BRAVEX und alle bei der Agentur tätigen Personen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 117 GewO sowie den berufsrechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung für Versicherungsvermittler.

Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über den Kunden, insbesondere persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie Versicherungsdaten, werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.

Ausnahmen: Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit BRAVEX aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunftserteilung verpflichtet ist (z. B. gegenüber Behörden, Gerichten oder im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß GwG / FM-GwG) oder soweit die Datenweitergabe zur Durchführung des Versicherungsvertrags erforderlich ist.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Vermittlungsverhältnis

Das Vermittlungsverhältnis zwischen BRAVEX und dem Kunden besteht für die Dauer der von BRAVEX betreuten Versicherungsverträge. Es kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen beendet werden.

9.2 Bestehende Versicherungsverträge

Die Beendigung des Vermittlungsverhältnisses lässt bestehende Versicherungsverträge unberührt. Diese laufen zu den mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen vereinbarten Bedingungen weiter. Für die Kündigung bestehender Versicherungsverträge gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des VersVG.

9.3 Kündigung des Betreuungsverhältnisses

Möchte der Kunde ein anderes Versicherungsunternehmen oder einen anderen Vermittler mit der Betreuung seiner Verträge beauftragen, ist BRAVEX unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Abwicklung erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Vertragsbestimmungen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen BRAVEX und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht, insbesondere ABGB, KSchG, GewO, VersVG und FAGG, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPRG, soweit dies rechtlich zulässig ist.

10.2 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Geschäftsbeziehung mit BRAVEX wird als Gerichtsstand Wien vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist. Für Verbraucher gemäß § 1 KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Verbrauchers in Österreich).

10.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.4 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.5 Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung können Verbraucher die zuständige Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich anrufen. Informationen zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle) finden Sie unter wko.at/service/schlichtung. BRAVEX ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren bereit, sofern gesetzlich verpflichtet, jedoch nicht darüber hinaus.

Darüber hinaus steht die Online-Streitbeilegungsplattform der EU unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.

Widerrufsbelehrung

11. Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen (§ 5c VersVG)

Rücktrittsrecht: Sie haben das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Rücktrittsfrist:

  • 14 Tage bei allen Versicherungsverträgen (mit Ausnahme von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen)
  • 30 Tage bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen und alle vorvertraglichen Informationen erhalten haben, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrags.

Der Rücktritt muss nicht begründet werden.

11.1 Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 11 FAGG i.V.m. § 8 FernFinG)

Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über das Internet) abgeschlossen, steht Ihnen als Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß § 11 FAGG zu. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern Sie alle erforderlichen Informationen gemäß §§ 4–6 FernFinG erhalten haben.

11.2 Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften (§ 3 KSchG)

Wurde der Vertrag im Rahmen einer Haustürsituation (außerhalb von Geschäftsräumen) abgeschlossen, steht Ihnen als Verbraucher ein Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugekommen ist.

11.3 Form und Ausübung des Rücktritts

Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) zu erklären und muss innerhalb der Rücktrittsfrist abgesendet werden (Postaufgabe bzw. Absendedatum maßgeblich). Der Rücktritt ist zu richten an:

BRAVEX Versicherungsagentur e.U.
Brankica Barbulovic
Simmeringer Hauptstraße 24
1110 Wien, Österreich
Telefon: +43 660 526 2525

Sie können auch das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

11.4 Folgen des Rücktritts

Im Falle eines wirksamen Rücktritts wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt:

  • Bereits gezahlte Prämien werden grundsätzlich zurückerstattet.
  • Bestand während der Rücktrittsfrist Versicherungsschutz, so hat das Versicherungsunternehmen Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Prämienanteil (Prämienanteil für die Zeit des gewährten Versicherungsschutzes).
  • Bei Lebensversicherungen gelten besondere Rückabwicklungsregeln gemäß §§ 165–178 VersVG.

Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag berührt nicht das Vermittlungsverhältnis mit BRAVEX und umgekehrt.

12. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
BRAVEX Versicherungsagentur e.U.
Simmeringer Hauptstraße 24
1110 Wien, Österreich

Hiermit erkläre(n) ich/wir (*) den Rücktritt von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Vermittlung folgender Versicherungsleistung (*):

__________________________________________
(Bezeichnung der Versicherung / Versicherungsunternehmen / Policennummer)

Bestellt/abgeschlossen am (*): __________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):
__________________________________________
__________________________________________

Datum: __________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei schriftlicher Mitteilung):
__________________________________________

(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.

Dieses Formular können Sie per Post, per E-Mail (über das Kontaktformular auf unserer Website) oder per Fax an uns übermitteln. Sie erhalten von uns eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung.

Stand: März 2026

Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

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